TÜRÖFFNUNGEN Herrsching, Andechs, Seefeld, Starnberg . . .
Roger Türöffnungen Hotline: 0151 263 749 27. Wir kommen immer rein. Roger Schlüsseldienst aus Andechs öffnet zugefallene Türen, eingeschnappte Schlösser und Schließsysteme im Landkreis Starnberg, Umfeld Fünfseenland.
Wir helfen wir Ihnen schnell und fair.
Roger Schlüsseldienst aus Andechs
- Ortsansässiger Schlüsseldienst: Wir sind tätig im Landkreis Starnberg (Fünfseenland)
- Persönlich, freundlich
- Bekannt durch ehrenamtliche Tätigkeit:
42 Jahre Mitglied bei der „Freiwilligen Feuerwehr“ - Faire Preise
- Anfahrtskosten zum Festpreis
- Keine versteckten Mehrkosten
Roger-Spezial: Legitimation Türöffnungen
Eine Türöffnung darf ohne Überprüfung der Berechtigung nur dann erfolgen, wenn eine Legitimation vorliegt.
Dokumente zur Berechtigung können sein:
Personalausweis
Reisepass und Meldebescheinigung
Personalausweis oder Reisepass und Mietvertrag
Personalausweis oder Reisepass und Eigentumsnachweis
Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
Personalausweis oder Reisepass und Gerichtsbeschluss oder Erbschein
Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass und Personalausweis oder Reisepass des Mieters oder Eigentümers
Polizei (Identitätsfeststellung)
Personalausweis oder Reisepass und Betreuerausweis (Bestallungsurkunde)
Dienstausweis (nur bei berechtigten Behörden)
Kann eine fremde Person seine Berechtigung zur Türöffnung nicht nachweisen, sollte die Tür nur im Beisein der Polizei geöffnet werden.
Eine Ausnahme ist die Abwehr von Gefahren. Die zuständige Stelle ist unverzüglich zu unterrichten.
Wenn durch Schlüsseldienste grob fahrlässig Türen geöffnet werden und der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wird können sich sowohl zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wie auch strafrechtliche Folgen ergeben.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, noch offene Fragen zum Thema Legitimation bei Türöffnungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Schicken Sie uns eine E-Mail: info@roger-sicherheitssysteme.de oder rufen Sie uns an.
Dokumente zur Berechtigung können sein:
Personalausweis
Reisepass und Meldebescheinigung
Personalausweis oder Reisepass und Mietvertrag
Personalausweis oder Reisepass und Eigentumsnachweis
Personalausweis oder Reisepass und Gewerbeanmeldung
Personalausweis oder Reisepass und Gerichtsbeschluss oder Erbschein
Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass und Personalausweis oder Reisepass des Mieters oder Eigentümers
Polizei (Identitätsfeststellung)
Personalausweis oder Reisepass und Betreuerausweis (Bestallungsurkunde)
Dienstausweis (nur bei berechtigten Behörden)
Kann eine fremde Person seine Berechtigung zur Türöffnung nicht nachweisen, sollte die Tür nur im Beisein der Polizei geöffnet werden.
Eine Ausnahme ist die Abwehr von Gefahren. Die zuständige Stelle ist unverzüglich zu unterrichten.
Wenn durch Schlüsseldienste grob fahrlässig Türen geöffnet werden und der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wird können sich sowohl zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, wie auch strafrechtliche Folgen ergeben.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, noch offene Fragen zum Thema Legitimation bei Türöffnungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Schicken Sie uns eine E-Mail: info@roger-sicherheitssysteme.de oder rufen Sie uns an.
Ernst G. Roger
Geschäftsführer
Türöffnungen // Aufsperrdienst im Fünfseenland
Landkreis Starnberg
Hier sind wir
Herrschingerstr. 24 A
82346 Andechs-Frieding
Anfahrt auf Google
Telefon: 08152 396 108-0
Hotline Türöffnungen:
+49 (0) 151 26374927
E-Mail: info@roger-sicherheitssysteme.de
Öffnungzeiten
Montag-Freitag: 8:00 - 17:00
Notfalldienst auch an
Sonn- und Feiertagen